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NWB Nr. 43 vom Seite 3227

Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu

[i]Bundesrat, Pressemitteilung vom 14. 10. 2016Ebenfalls am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Käufer von Elektro-Autos erhalten damit weitere Steuererleichterungen. Die seit dem geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos wird auf zehn Jahre verlängert.

[i]ArbG am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligenAuch das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als sog. geldwerter Vorteil versteuert werden musste, ist künftig steuerfrei. Gleiches gilt auch für S-Pedelecs, also zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Die Steuerbefreiung des Ladestroms gilt auch für betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann. Ausführlich zum Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr s. Wünnemann, NWB 43/2016 S. 3228 (diese Ausgabe).