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Voraussichtliche Sachbezugswerte 2017
[i]BR-Drucks. 536/16Mit dem Entwurf der „Neunten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ wurden die voraussichtlichen Werte für das Jahr 2017 bekannt gemacht.Gegenüber dem [i]Der Bundesrat muss noch zustimmenJahr 2016 angepasst wurden lediglich die Verpflegungssätze. Die Beträge für freie Unterkunft bleiben im Jahr 2017 voraussichtlich unverändert.
Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft dürfen nicht angewendet werden, wenn es sich um eine Wohnung handelt; hier muss dann der ortsübliche Mietpreis angesetzt werden (vgl. § 2 Abs. 4 SvEV). Nur wenn die Ermittlung des ortsüblichen Mietpreises im Einzelfall mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden ist, kann die Wohnung mit 3,92 € je Quadratmeter monatlich, bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,20 € je Quadratmeter monatlich bewertet werden.
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Sachbezugswerte für freie Verpflegung
2017 | ||||
Zeitraum | Frühstück | Mittag-/Abendessen | Gesamtkosten | |
Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche und Auszubildende | mtl. tgl. | 51,00 € 1,70 € | 95,00 € 3,17 € | 241,00 € 8,03 € |
Volljährige Familienangehörige | mtl. tgl. | 51,00 € 1,70 € | 95,00 € 3,17 € | 241,00 € 8,03 € |
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres | mtl. tgl.... |