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NWB Nr. 43 vom Seite 3225

Entlastungen für Steuerzahler und Familien

In den [i]BMF und Bundesregierung, Pressemitteilungen vom 12. 10. 2016Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe für den Bundestag hat das Bundeskabinett am beschlossen.

1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag steigen

[i]Vorgriff auf den 11. ExistenzminimumberichtDie Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag entspricht den sich abzeichnenden Ergebnissen des im Herbst erwarteten 11. Existenzminimumberichts der Bundesregierung. Die Verbesserungen wurden bereits jetzt beschlossen, damit sie schon beim Lohnsteuerabzug für Januar 2017 berücksichtigt werden können.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf die folgenden Anpassungen vor:

  • [i]GrundfreibetragAnhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 € um 168 € auf 8.820 € (2017) und um weitere 180 € auf 9.000 € (2018).

  • [i]KinderfreibetragAnhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.608 € um 108 € auf 4.716 € (2017) und um weitere 72 € auf 4.788 € (2018).

  • [i]KindergeldAnhebung des monatlichen Kindergeldes um jeweils 2 € in den Jahren 2017 und 2018;

    für das erste und zweite Kind von jetzt 190 € auf 192 € (2017) und 194 € (2018);

    für das d...