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Zahlungsverkehr: Bankenwechsel einfacher
Durch das neue Zahlungskontengesetz, das eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, wird es zukünftig einfacher, die Bank zu wechseln. Das neue Institut muss ein- und ausgehende Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Die bisherige Bank muss dem neuem Institut und Kunden dazu eine Liste vorhandener Aufträge der letzten 13 Monate vorlegen. Das gilt auch für KontoeröffnunS. 325gen im europäischen Ausland. Der Wechsel muss für den Kunden grundsätzlich kostenlos sein. Mehr Informationen unter http://go.nwb.de/jg8ph.