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Track 02 | Auswärtstätigkeit: Vereinfachungsregelung bei Nutzung privater Monatskarten
Arbeitgeber können Mitarbeitern, die eine Monatskarte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel privat anschaffen und diese auch zu dienstlichen Zwecken einsetzen, aus Vereinfachungsgründen – anstelle einer quotalen Aufteilung (Nutzung zu dienstlichen Zwecken im Verhältnis zur Gesamtnutzung) – auch die ersparten anteiligen Kosten für die Einzelfahrscheine steuerfrei erstatten, die durch die dienstliche Nutzung des Nahverkehrs entstanden wären.
Eine günstige Vereinfachungsregelung enthält ein Erlass der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Es profitieren Arbeitnehmer, die eine Monatskarte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel privat anschaffen und diese auch zu dienstlichen Zwecken einsetzen.
Es geht um die Fälle, bei denen Mitarbeiter ihre erste Tätigkeitsstätte am Sitz des Arbeitgebers haben und dienstliche Auswärtstätigkeiten durchführen. Nutzt der Arbeitnehmer hierfür ein Monatsticket, das er auf eigene Kosten gekauft hat, kann der Arbeitgeber ihm die Kosten steuerfrei erstatten. Dafür ist ein monatlicher Nachweis der beruflichen Fahrten erforderlich.
Eigentlich müsste der berufliche Anteil an den gesamten Fahrten ermittelt werden. Das würde bedeuten, dass auch die priva...