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BFH 10.08.2016 XI R 31/09, BBK 20/2016 S. 968

Umsatzsteuer | Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden

Der BFH hat folgende Grundsätze zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden aufgestellt:

  • Der Vorsteuerabzug aus den Herstellungs- oder Anschaffungskosten richtet sich grundsätzlich [i]Grundsätzlich gilt Flächenschlüssel nach dem Flächenschlüssel.

  • Der Umsatzschlüssel der Immobilie gilt jedoch dann, wenn die Gewerbeflächen und die Mietwohnungen nicht miteinander vergleichbar sind, also die Ausstattung erheblich unterschiedlich [i]Umsatzschlüssel bei unterschiedlicher Ausstattung ist z. B. hinsichtlich der Höhe der Räume, der Dicke der Wände und Decken oder der Innenausstattung.

  • Der Umsatzschlüssel der Immobilie gilt auch dann, wenn es um das Dach geht und um [i]Umsatzschlüssel bei Dachflächen Nutzflächen innerhalb des Gebäudes, die nicht miteinander zu einer Gesamtumsatzfläche zu addieren sind.

  • Der Umsatzschlüssel des Gesamtunternehmens gilt, wenn das Gebäude der Verwaltung des...