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SteuerStud Nr. 12 vom Beilage Seite 1

Erbschaftsteuerreform 2016

Synopse zu §§ 13a13d, § 28, § 28a ErbStG und § 203 BewG

Nachdem das BVerfG insbesondere die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG a. F. als zu weitgehend betrachtet und Änderungen an dem bisher geltenden Recht angemahnt hatte, musste die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bis zum neu geregelt werden. Allerdings konnten sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss erst in der Nacht zum auf einen gemeinsamen Kompromissvorschlag mit Rückwirkung zum einigen. Am stimmten sodann der Bundestag und abschließend am der Bundesrat dem „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ zu. Die Neuregelungen innerhalb des ErbStG finden nach § 37 Abs. 12 ErbStG n. F. auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem entsteht. § 203 BewG n. F. gilt für Bewertungsstichtage ab dem . Die nachfolgende Synopse hilft Ihnen dabei, die unterschiedlichen Regelungen für die jeweiligen Besteuerungszeitpunkte schnell zu erfassen. Lesen Sie zudem den Beitrag von Ramb, SteuerStud 12/2016 NWB DAAAF-83837 zzgl. des Schaubilds, SteuerStud 12/2016 S. 719 NWB UAAAF-83840, und überprüfen Sie Ihren Lernstand mithilfe der Übungsklausur, SteuerStud 12/2016 NWB NAAAF-83838.

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