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Erbschaftsteuerreform 2016
Neue Verschonungsregelungen für Einzelunternehmen
Nachdem das BVerfG insbesondere die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG a. F. als zu weitgehend betrachtet und Änderungen an dem bisher geltenden Recht angemahnt hatte, musste die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer insoweit neu geregelt werden. Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ liegen die Neuregelungen nunmehr vor. Dieser Beitrag verschafft Ihnen einen ersten Überblick über die Grundzüge der neuen Verschonungsregelungen für Einzelunternehmen im Vergleich zum bisher geltenden Recht. Drucken Sie jetzt auch die (bisherige/geänderte Rechtslage) aus der NWB Datenbank aus NWB EAAAF-83841.
I. Hintergrund
1. Ausgangspunkt –
Mit Urteil vom erklärte das BVerfG die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in §§ 13a und 13b ErbStG angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar. Weiterhin vertrat das Gericht die Auffassung, dass die festgestellten Gleichheitsverstöße §§ 13a und 13b ErbStG insgesamt erfassen. Aufgrund der ...