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Abfindungsbeschränkende Regelungen in Gesellschaftsverträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-83461 Dem aus einer Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafter ist i. d. R. daran gelegen, eine möglichst hohe Abfindung für sein Ausscheiden zu erhalten, während die verbleibenden Gesellschafter daran interessiert sind, das Vermögen der Gesellschaft zu schonen und eine möglichst geringe Abfindung zu zahlen. Demnach ist das mögliche Konfliktpotenzial zwischen den Beteiligten hoch und es stellt sich die Frage, welche Regelungsmöglichkeiten bestehen, die einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen ermöglichen. Weitere Fragen kommen auf, wenn die Abfindungsregelung des Gesellschaftsvertrags im Zuge einer späteren Überarbeitung des Gesellschaftsvertrags geändert wird. Ein letzter Fragenkreis betrifft die Abfindungsregelungen, welche auf den steuerlichen Bewertungsvorschriften bzw. dem Stuttgarter Verfahren aufsetzen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Abfindungsregelungen in Gesellschaftsverträgen
[i]Gesetzliches Regelmodell: Abfindung entspricht dem Verkehrswert der BeteiligungEs ist zulässig und möglich, in Gesellschaftsverträgen Regelungen zu treffen, die die Abfindung des aus der Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafters regeln. Ausgangspunkt der Überlegung ist, dass nach dem gesetzlichen Regelmodell eine Abfindung ...