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Wohnungseigentumsrecht | Schwimmende Häuser als Gebäude i. S. des WEG
Ob ein Bauwerk ein Gebäude i. S. des Wohnungseigentumsgesetzes ist, welches eine Teilung durch den Grundstückseigentümer (§ 8 Abs. 1 WEG) erlaubt, ist (allein) sachenrechtlich im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Anlage nach §§ 393 ff. BGB zu beurteilen. Folglich kann damit auch eine Anlage aus „schwimmenden Häusern“ ein Gebäude i. S. des WEG sein, wenn diese fest mit dem Grund und Boden des Eigentümers verbunden sind (§§ 93, 94 BGB). Ob sie dabei nach den technischen Details ihrer Ausführung (zugleich) als Gebäude i. S. der Rechtsprechung zum Bewertungsgesetz anzusehen wäre, ist nicht maßgeblich. Der Begriff des Gebäudes hat insoweit nämlich in unterschiedlichen Regelungszusammenhängen – z. B. nach §§ 94 f. BGB einerseits und in steuerrechtlichen Bewertungszusammenh...