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Einkommensteuer | Besteuerung der Einlagenrückgewähr einer Drittstaatengesellschaft verstößt gegen Unionsrecht
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Übertragung von Aktien im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-off“ führt grds. zu Kapitaleinkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. (2) § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist unter Fortführung der Rechtsprechung des NWB QAAAD-61762 unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Einlagenrückgewähr auch von einer Gesellschaft getätigt werden kann, die in einem Drittstaat ansässig ist und für die kein steuerliches Einlagekonto i. S. des § 27 KStG geführt wird.
Grds. führt das „Spin-off“ zu Kapitaleinkünften, auch soweit der Wert der Altanteile dadurch sinkt, dem Steuerpflichtigen bei wirtschaftlicher Betrachtung also kein Vorteil zufließt. Führt eine US-amerikanische [i]Kraft/Schreiber, NWB 31/2016 ...