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Einkommensteuer | Partnerschaftsgesellschaft mit mehreren Kanzleistandorten unterhält nur einen Betrieb
Nach dem unterhält eine Partnerschaftsgesellschaft, die weder rechtlich selbständige noch im Rahmen der Mitunternehmerschaft einkommensteuerrechtlich gesondert zu betrachtende Rechtsanwaltskanzleien in verschiedenen Städten betreibt und hieraus ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, nur einen „Betrieb“.