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BFH 25.05.2016 I R 17/15, NWB 42/2016 S. 3136

Bilanzierung | Passivierung einer Darlehensverbindlichkeit mit steigenden Zinssätzen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wegen der Verpflichtung, eine am Bilanzstichtag bestehende Darlehensverbindlichkeit in späteren Jahren höher zu verzinsen (Darlehen mit steigenden Zinssätzen), ist in der Bilanz grds. eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung wegen eines wirtschaftlichen Erfüllungsrückstands auszuweisen. (2) Eine solche Zinsverbindlichkeit ist grds. abzuzinsen.

Anmerkung:

Die Klägerin erhielt von einer Konzerngesellschaft ein nach neun Jahren zu tilgendes Darlehen, für das eine gestaffelte Verzinsung vereinbart wurde (im ersten Jahr 1,8 %, in den Folgejahren 1,3 %, 1,5 %, 4 %, 5,5 %, 7 %, 8,5 %, 10 % und 10,9263 %). Die vereinbarungsgemäß in Zukunft höhere Verzinsung erachtete der BFH als nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsenden pa...