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BBK Nr. 20 vom

Neues zu Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernder Wertminderung und Wertaufholungsgebot

Bernd Rätke

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]BMF, Schreiben vom 2. 9. 2016 - IV C 6 - S 2171-b/09/10002 :002 NWB BAAAF-81512 Das BMF hatte erst im Jahr 2014 ein neues Schreiben zur Teilwertabschreibung veröffentlicht. Dieses Schreiben ist nun nach nur zwei Jahren am durch ein neues Schreiben ersetzt worden. Auch wenn weite Teile erhalten geblieben sind, gibt es an zahlreichen Stellen Änderungen und neue Passagen.

Das BMF hat die Gelegenheit leider nicht genutzt, die kritischen Punkte zu bereinigen. Hierzu gehört die Anwendung der Bagatellgrenze von 5 % auf Aktien des Umlaufvermögens sowie die Anwendbarkeit der Bagatellgrenze bei einer weiteren Teilwertabschreibung in Folgejahren. Unbefriedigend bleibt auch die restriktive Haltung zur Teilwerterhöhung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten; hier fällt allerdings auch die Rechtsprechung der Finanzgerichte zugunsten der Finanzverwaltung aus.

BMF-Schreiben binden im Übrigen nur die Finanzämter, nicht aber die Finanzgerichte. Bei Zweifelsfragen sollte ein Steuerbescheid daher angefochten werden.