Die Lizenz zum Steuersparen
[i]Lizenzboxen führen zur niedrigeren Besteuerung der Erträge aus ImmaterialgüterrechtenLizenzboxen haben sich zu einem probaten Mittel der Steuerersparnis, zumal für forschungsstarke Unternehmen, entwickelt. Nicht nur belohnen Sie F&E, sie sind auch ein Spielfeld, auf dem die Staaten ihren Steuerwettbewerb miteinander austragen. Die Beliebtheit solcher Modelle – mögen Sie nun Patentbox, IP-Box-Regime oder innovation income deduction genannt werden – ist ungebrochen, wird allerdings nicht allgemein geteilt. Während Belgien (s. Kurznachricht auf S. 699) und die Schweiz (vgl. den Beitrag von Streule/Altorfer ab ) an Plänen arbeiten, die solche Vorzugssteuerregime mit dem Modified Nexus Approach der OECD in Einklang bringen sollen, bezeichnete Finanzminister Wolfgang Schäuble Patentboxen als „Schweinereien“.
[i]Sie stimulieren sicher den Umzug von Konzernen – aber auch Forschung und Entwicklung?Aus fiskalischer Sicht geht dieses harte Urteil nicht fehl. Lizenzboxen führen, betrachtet man global die Staaten, in denen substanziell geforscht wird und eine Auswertung von IP-Rechten stattfindet, zu spürbaren Steuermindereinnahmen bei der Körperschaftsteuer. Die genauen Summen kennt niemand. Außerdem sorgen Lizenzboxen dafür, dass die Karawane der steuersparwilligen multinationalen Konzerne in Bewegung bleibt. Ob dadurch tatsächlich Forschungsinvestitionen stimuliert werden, bleibt derweil eine weitere Frage, bei der man geteilter Meinung sein kann.
[i]Belgien bedient sich außerdem der NID, um internationale Unternehmen anzuziehenWie Belgien noch versucht, Unternehmen anzuziehen, stellt De Wolf ab dar. Die notional interest deduction hat sich insofern bewährt. Jedoch ist dieses Mittel auch in Belgien selbst – nicht zuletzt angesichts erheblicher Haushaltssorgen – nicht unumstritten.
[i]Vorsicht beim Nachweis der Mehrwertsteuerbefreiung beim Export aus BelgienBelgien belegt zudem, dass Änderungen am Unionszollkodex auch außerhalb des Zollrechts steuerliche Auswirkungen haben. Für die Ausfuhr aus Belgien bzw. für den Import über Belgien haben sich die Vorgaben der belgischen Finanzverwaltung geändert, weil der zollrechtliche und der mehrwertsteuerliche Exporteur nun auseinanderfallen können (s. De Ridder ab ).
[i]Gesetzentwurf zur BEPS-Umsetzung erreicht den Bundestag, s. BT-Drucks. 18/9536 unter http://go.nwb.de/ak0jyInwieweit grenzüberschreitende Sachverhalte ihren Anteil am wachsenden deutschen Steueraufkommen haben (in den ersten acht Monaten 2016 betrug das Plus 4,1 %) ist offen. Spannend wird sein, ob Deutschland international durch die BEPS-Reformen (vgl. den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen) ein größeres Stück vom „Steuerkuchen“ bekommt oder ob nur Krümel bleiben.
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 19 / 2016 Seite 1
RAAAF-83452