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IWB 19/2016 S. 701

Ägypten | Kurzfristige Einführung der Umsatzsteuer

[i]Mehrwertsteuergesetz ist in Kraft getretenÄgypten hat zum 8. 9. 2016 mit unmittelbarer Geltung das Umsatzsteuergesetz veröffentlicht; die neue Steuer startet mit einem Steuersatz von 13 %, der 2017 oder 2018 auf 14 % heraufgesetzt werden soll. Es ist eine dreimonatige Frist vorgesehen, in der Unternehmer ihre umsatzsteuerlichen Angelegenheiten ordnen können. Im Allgemeinen sind Unternehmer, die für die bisherige Goods and Sales Tax registriert waren, auch für die neue Steuer registriert; erforderlichenfalls scheint eine Registrierung binnen 30 Tagen erfolgen zu müssen. Unternehmer, die im Geschäft mit Ägypten stehen, sollten sich über ihre steuerlichen Pflichten informieren und sollten vertragliche Abmachungen, die vor dem Stichtag unterzeichnet worden sind, aber ganz oder teilweise nach dem Stichtag Wirkung entfalten, anpassen, z. B. im ...