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BFH 01.06.2016 XI R 29/14, IWB 19/2016 S. 700

BFH | Begriff der „auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung“

Der Begriff „auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen“ im Sinne des Umsatzsteuerrechts umfasst Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre. Dem BFH zufolge bezieht sich das Erfordernis einer [i]„Minimale menschliche Beteiligung“ bezieht sich (nur) auf die eigentliche Leistunglediglich „minimalen menschlichen Beteiligung“ auf die Hauptleistung selbst. Im Streitfall bestand die Hauptleistung in der entgeltlichen Gewährung des Zugangs zu einer Online-Community, deren Mitgliederprofile sich nach bestimmten Kriterien durchsuchen ließen und die die Kontaktaufnahme zwischen den Mitgliedern erlaubte. Die Klin. unterhielt eine ...