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Auswirkungen von Dokumentationsdefiziten auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Vertragszahnärzten
SG Marburg vom 30. 8. 2013 - S 12 KA 637/12;
Die Parteien streiten über eine Honorarrückforderung gegenüber einem Vertragszahnarzt aufgrund einer fehlerhaften Dokumentation, die eine richtlinienkonforme Behandlung nicht nachvollziehen lässt.
I. Sachverhalt
Die Klägerin, eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis, bestehend aus zwei zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassenen Zahnärzten, wendet sich gegen Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise in sechs Parodontose-Behandlungsfällen.
Auf Betreiben einer Krankenkasse wurden die Gesellschafter der Klägerin zu einer Prüfsitzung der gemeinsamen Prüfungsstelle der Zahnärzte und Krankenkassen geladen. Die Gesellschafter der Klägerin nahmen an dieser Sitzung nicht teil. Die Prüfstelle nahm daraufhin die hier gegenständliche Honorarberichtigung vor. Als Begründung wurde angeführt, mittels einer Überprüfung habe man erhebliche Dokumentationsmängel feststellen können. Insbesondere die Nachbehandlungen seien unzureichend dokumentiert und in vielen Behandlungsfällen mangele es an nachvollziehbaren Aufzeichnungen bezüglich der Röntgenbefunde sowie der Therapieart. Eine richtlinienkonforme Behandlung sei nicht immer beachtet worden.
Nach erf...