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BFH 14.06.2016 IX R 2/16, StuB 19/2016 S. 756

Einkommen-/Lohnsteuer | Entschädigungszahlungen an Berufsfeuerwehrleute für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit

Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, sind steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Bezug: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 34 EStG; § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 LStDV).

Praxishinweise

Der klagende Feuerwehrmann kassierte im Jahr 2012 von seiner Arbeitgeberin einen finanziellen Ausgleich von rd. 14.500 €, weil er in den Jahren 2002 bis 2007 entgegen den gesetzlichen Bestimmungen teilweise mehr als 48 Stunden wöchentlich gearbeitet hatte. Die Berechnung des Ausgleichsbetrags erfolgte in Anlehnung an das Gesetz über die Mehrarbeit von Feuerwehrleuten. Nach Auffassung des Klägers handelte es sich bei der Zahlung um nicht steuerbaren Schadenersatz, der auf der schuldhaften Verletzung von Arbeitgeberpflichten zurückzuführen sei. Vorrangig sei nämlic...