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Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
Kein häusliches Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist (Anknüpfung an den Beschluss des Großen Senats des NWB UAAAF-48793, BStBl 2016 II S. 265 = Kurzinfo StuB 2016 S. 116 NWB JAAAF-49439; Bezug: § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).
Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt nach dem Beschluss des Großen Senats des NWB UAAAF-48793 (BStBl 2016 II S. 265 = Kurzinfo StuB 2016 S. 116 NWB JAAAF-49439) voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Das war für einen durch ein Sideboard vom übrigen Wohnzimmer abgegrenzten „Büroteil“ nicht erfüllt. Der Kläger ist als Architekt selbständig tätig. Sein Architekturbüro S. 755befand sic...