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Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
Die Bundesregierung hat am den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen. Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:
Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen.
Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert.
Der Gesetzentwurf ...