DBA Turkmenistan
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Turkmenistan)
v. 29. 08. 2016 (BGBl 2017 II S. 574) [1]
Die Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan –
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit der beiden Vertragsstaaten zu fördern –
sind wie folgt übereingekommen:
Änderungsdokumentation:
Fundstelle(n):
AAAAF-83261