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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Kürzung für Grundbesitz, der im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überlassen wird
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Besitz-Einzelunternehmen, das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Grundbesitz an eine Betriebs-Kapitalgesellschaft verpachtet, kann die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn die Betriebs-Kapitalgesellschaft vermögensverwaltend tätig ist. (2) Selbst wenn in einem derartigen Fall die Betriebs-Kapitalgesellschaft die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung erfüllt, kommt eine Anwendung dieser Kürzungsvorschrift auf das Besitz-Einzelunternehmen im Wege einer „Merkmalsübertragung“ nicht in Betracht (Abgrenzung zu dem zu § 3 Nr. 20 GewStG ergangenen , BStBl 2006 II S. 661). [i]Grundlagen „Betriebsaufspaltung“ NWB JAAAE-40045
Damit legt der Senat die Vorschriften zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung...