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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 107/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Verordnungsfähigkeit von Tandemact zur Behandlung von Typ 2 Diabetes mellitus Patienten.

2. Ein Vorverfahren vor dem Beschwerdeausschuss ist auch dann ausgeschlossen, wenn Gegenstand des Regresses Arzneimittel sind, deren Verordnung grundsätzlich durch das Gesetz oder die Arzneimittelrichtlinien ausgeschlossen ist, die aber in Ausnahmefällen mit Begründung verordnet werden dürfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAF-83133

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