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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1419/22

Gesetze: SGB V § 13; SGB V § 27; SGB V § 31; AMG § 2; AMG § 21

Leitsatz

Leitsatz:

CBD-Öl mit einem THC-Anteil von <0,2 % gehört grds nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

Fundstelle(n):
PAAAJ-23190

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