Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn
Neues BFH-Urteil zeigt Systematik bei Gesellschafter-Geschäftsführern auf
Im Steuerrecht werden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitnehmer eingeordnet, allerdings gelten bei ihnen – im Einzelnen abhängig von der Situation des jeweiligen Sachverhalts – einige Besonderheiten. Erhellend hierzu zeigt ein aktuelles Urteil des VI. Senats des BFH mehrere Aspekte der diesbezüglichen Systematik auf, dort konkret am Fall des möglichen Zuflusses von Arbeitslohn durch Gehaltsverzicht im Wege einer sog. verdeckten Einlage.
Nichtbeherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer
Der im Streitjahr 1999 zusammen mit seiner Ehefrau veranlagte Steuerpflichtige war mit 35 % an einer GmbH beteiligt und deren alleiniger Geschäftsführer. Nach seinem Arbeitsvertrag hatte er Anspruch auf Reisekostenerstattungen bis zur Höhe der jeweils gesetzlich zulässigen Höchstbeträge. In seiner Einkommensteuererklärung gab er Reisekosten von gut 20.000 DM als Werbungskosten sowie einen Bruttoarbeitslohn von ca. 89.000 DM an, während die Lohnsteuerkarte über 136.000 DM auswies. Dies erläuterte der Steuerpflichtige damit, dass sein Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten geraten sei und er daher insoweit auf den Lohn verzichtet habe. Er legte dazu eine Kopie einer zwischen ihm und...