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FG München Urteil v. - 7 K 2267/13

Gesetze: AO § 160

Benennungsverlangen bei Leistungen im Baugewerbe

Leitsatz

Die erfolgten Zahlungen sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, da aufgrund der Ergebnisse der Beweisaufnahme feststeht, dass der auf den Rechnungen angegebene Empfänger nicht der tatsächliche Empfänger der von der Klägerin zu benennende Empfänger der Zahlungen war. Vielmehr handelte es sich dabei um eine reine Servicegesellschaft, die selbst keine Bauleistungen erbracht und entweder Scheinrechnungen auf Anforderung oder Rechnungen für Leistungen erstellt hat, die von Dritten erbracht worden sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAF-83003

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