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EuGH 15.09.2016 C-516/14, BBK 19/2016 S. 919

Umsatzsteuer | EuGH präzisiert Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung

Der EuGH hat eine Grundsatzentscheidung zum Inhalt einer Rechnung gefällt, die für den Vorsteuerabzug des Rechnungs- und Leistungsempfängers bedeutsam ist. Nach dem EuGH gilt:

1. Die Angaben in einer Rechnung zum Umfang und zur Art der erbrachten Leistung müssen so [i]Erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht erforderlichpräzise sein, dass das FA sowohl die Entrichtung der geschuldeten Umsatzsteuer durch den Rechnungsaussteller als auch die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs durch den Rechnungsempfänger kontrollieren kann. Eine erschöpfende Beschreibung der Leistung ist aber nicht erforderlich.

Hinweis:

Sind [i]Unternehmer darf weitere Unterlagen einreichendie Angaben zu allgemein gehalten, kann der Rechnungsempfänger aber weitere Belege vorlegen, die die erbrachten Leistungen präzisieren. Das FA darf den Vorsteuerabzug also nicht allein aus formalen Gründen versa...