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Unfallversicherung: Neues zum Arbeits- und Wegeunfall
Aktuelle Rechtsprechung
  [i]infoCenter 
„Unfallversicherung“
		NWB RAAAB-13236 Arbeitsunfälle der
		Mitarbeiter belasten die Unternehmen in vielfältiger Weise. Zu diesem Begriff
		sind wichtige neue Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit ergangen. Ein
		Arbeitsunfall ist ein Unfall bei einer versicherten Tätigkeit. Dies bedeutet
		zunächst, dass es sich bei dem Verunglückten um einen Versicherten handeln
		muss. Das Gesetz (§ 2
		Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) stellt Beschäftigte unter
		Unfallversicherungsschutz. Das gilt auch für Lernende während der beruflichen
		Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und
		ähnlichen Einrichtungen. Bei Prüfung der Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt,
		ist die Abgrenzung zum privaten und damit unversicherten Bereich von besonderer
		Bedeutung und umfasst insbesondere auch Wegeunfälle. 
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Unfälle bei außerbetrieblichen Aktivitäten
1. Unfall bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung
[i]Weihnachtsfeier während der KernarbeitszeitIn erster Linie geht es in der Unfallversicherung um den Versicherungsschutz bei der beruflichen Tätigkeit. Dabei kommt es immer wieder zu Situationen, bei denen nicht klar ist, ob die jeweilige Tätigkeit zur betrieblichen Tätigkeit rec...