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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 100/13 KL

Gesetze: SGB I § 31; SGB V § 31; SGB V § 34; SGB X § 45

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei der Frage, ob arzneimittelähnliche Medizinprodukte ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung der GKV einbezogen werden, ist keine stoffbezogene, sondern eine präparatebezogene Prüfung vorzunehmen.

2. Der Gemeinsame Bundesausschuss darf arzneimittelähnliche Medizinprodukte nicht rückwirkend aus der Arzneimittel-Richtlinie streichen.

Fundstelle(n):
YAAAF-82751

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