BNotO Anlage 1 (zu § 18d Absatz 1)
Anlage 1 (zu § 18d Absatz 1) [1]
Gebührenverzeichnis (Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag |
10 | Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung des Zugangs zu
Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse | 25,00 bis 250,00
€ |
20 | Erteilung einer Auskunft aus
notariellen Urkunden oder Verzeichnissen | 20,00 bis 200,00 € |
Die
Gebühr fällt nur einmal an, auch wenn mehrere Stellen mit der Erteilung der
Auskunft befasst sind. | ||
30 | Gewährung der Einsicht in
notarielle Urkunden und Verzeichnisse: | |
1. wenn keine
Anonymisierung von Inhalten erfolgt, je notarieller Urkunde oder notariellem
Verzeichnis | 10,00 € | |
2. wenn
eine Anonymisierung von Inhalten erfolgt, je notarieller Urkunde oder
notariellem Verzeichnis | 20,00 € | |
Die
Gebühren betragen insgesamt höchstens 3 000,00 €, wenn die Gewährung der
Einsicht aufgrund eines Antrags erfolgt. Die Höchstgebühr gilt unabhängig
davon, wie viele Stellen mit der Gewährung der Einsicht befasst sind. | ||
40 | Entscheidung über einen Antrag
auf Zustimmung zur Verwendung verschwiegenheitspflichtiger Inhalte für ein
anderes Forschungsvorhaben | 20,00 bis 100,00 € |
50 | Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Veröffentlichung
verschwiegenheitspflichtiger Inhalte | 20,00 bis 100,00
€ |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAF-82600
1Anm. d. Red.: Anlage 1 eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2154) mit Wirkung v. .