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Einkommensteuer – Veräußerungsfiktion von Investmentanteilen (BMF)
Das BMF hat zur gesetzlichen Veräußerungsfiktion von Investmentanteilen nach § 8 Abs. 8 Satz 1 InvStG Stellung genommen und sein Schreiben vom (BStBl 2014 I S. 1586) ergänzt.
In Rn. 57 („VI. Fundstellennachweis und Anwendungsregelung“) 3. Abs. heißt es nunmehr: „Die Regelung des § 8 Abs. 8 bzw. § 20 InvStG fällt durch die zum in Kraft tretende Neufassung des Investmentsteuergesetzes weg. Angesichts des geringen verbleibenden Anwendungszeitraums wird es die Finanzverwaltung nicht beanstanden, wenn kein Ausweis der abgedruckten Tabellen und der Ankreuzfelder in der Steuerbescheinigung erfolgt. Allerdings sind dann die Kunden mit gesondertem Schreiben über das Vorliegen eines Tatbestandes des § 8 Abs. 8 InvStG bzw. § 20 InvStG zu informieren.“
Quelle: NWB YAAAF-81620