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IWB 18/2016 S. 660

USA | Veröffentlichung der Vorschriften für das Country-by-Country Reporting

[i]Treasury Department, final regulations vom 30. 6. 2016 unter http://federalregister.gov/a/2016-15482Das US-Finanzministerium IRS hat am die Vorschriften für das jährliche Country-by-Country Reporting US-amerikanischer (Mutter-)Unternehmen in multinationalen Gruppen veröffentlicht. Das CbCR gilt für Gruppen mit jährlichen Einnahmen ab 850 Mio. USD. Die Vorschriften folgen dem Rahmen der OECD, umgesetzt in Form 8975, und sind bereits für Geschäftsjahre (der US-Obergesellschaft) anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Die Präambel der Regelungen verdeutlicht, dass das Versäumnis der Abgabe des CbCR grundsätzlich gem. Sec. 6038 IRC sanktioniert wird. Durchaus nicht vollständig geklärt ist der automatische Informationsaustausch mit anderen Staaten. Die USA wollen in einen gegenseitigen Austausch der durch das CbCR gewonnenen Ang...