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FG Rheinland-Pfalz | Geschäftsführer einer luxemburgischen S.A. ist kein ständiger Vertreter i. S. des § 13 AO
Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann nicht deren ständiger Vertreter i. S. des § 13 AO sein, da er das notwendige und zugleich einzige Vertretungsorgan der Gesellschaft ist.
Im Streit stand die beschränkte Steuerpflicht der Klin., einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft, in Deutschland. Das Finanzamt hatte diese mit Betriebsstätte und ständigem Vertreter im Inland begründet. Das Finanzgericht lehnt eine Betriebsstätte mangels nicht nur vorübergehender Verfügungsmacht über Räumlichkeiten ab. Allerdings wurde der Geschäftsführer der Klin. regelmäßig im Inland tätig (Außendienstbesuche) und schloss mit Kunden sowie Geschäftspartnern Verträge ab. Daher hatte das Gericht an der Ständigkeit i. S. des § 13 AO keine Zweifel. Der Begriff der Vertretung setzt...