Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berücksichtigung der Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe im „Vorjahr“
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-82034 Mit Urteil vom - 7 K 750/16 E hat das FG Düsseldorf entschieden, dass eine innerhalb von kurzer Zeit nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlte Umsatzsteuervorauszahlung (regelmäßig wiederkehrende Ausgabe) verfahrensrechtlich nicht noch im Jahr der [i]FG Düsseldorf, Urteil vom 20. 7. 2016 - 7 K 750/16 E NWB DAAAF-81614 wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt werden kann, wenn der Erstbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Die Kläger haben Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH erhoben (Aktenzeichen: X B 116/16).
Ausführlicher Beitrag s. .
Sachverhalt
[i]Finanzamt versagt BetriebsausgabenabzugDer Kläger hatte eine am entrichtete Umsatzsteuervorauszahlung für November 2012 (Dauerfristverlängerung) zunächst als Betriebsausgabe im Jahr 2013 angesetzt. Nachdem das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug im Jahr 2013 nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG versagte, beantragte der Kläger, den vorbehaltlosen Einkommensteuerbescheid 2012 zu ändern und die Betriebsausgaben dort zu berücksichtigen. Besonders war [i]Einkommensteuerbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfungin diesem Fall, dass sich in den Akten des Finanzamts zur Einkommensteuerveranlagung 2012 ein sog. Prüf- bzw. Risikohinweis befand, wonach eine maschinelle Überprüfung der Angaben zur bezahlten und erstatt...