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NWB Nr. 39 vom Seite 2971

Aufhebung berufsrechtlicher Rüge ohne Begründung möglich

[i]BGH, Beschluss vom 6. 7. 2016 - AnwZ (Brfg) 4/16 NWB CAAAF-79002 Wird ein Anwalt wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot (§ 43a Abs. 3 BRAO) von der Rechtsanwaltskammer nach § 74 BRAO gerügt und diese berufsrechtliche Sanktion auf seinen Einspruch hin aufgehoben, ist er auch dann rehabilitiert und damit seine anschließende nachträgliche Feststellungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn die Aufhebung der Rüge selbst ohne Begründung erfolgt ist.

Hinweis

Diese [i]infoCenter „Berufsrecht der Steuerberater“ NWB DAAAC-32141 rechtlichen Überlegungen dürften – mutatis mutandis – auch für eine gegenüber einem Steuerberater ausgesprochene Rüge gelten: Der ursprüngliche Rügebescheid vom Kammervorstand ist zwar zu begründen (§ 81 StBerG), der Einspruch des Berufsträgers binnen eines Monats nach Zustellung des Rügebescheids kann aber ebenso ohne Begründung erfolgen wie eine eventuelle Aufhebung desselben, dies zumindest dann, wenn – wie im Streitfall – die Kammer einen früheren Rügebescheid mit ausführlicher Begründung aufgehoben hatte und der jetzt der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt unstreitig war. Ansonsten ist zumindest bei ausführlicher Einspruchsbegründung aber zu erwarten, dass der Kammervorstand sich – zumindest nobile officium – auch mit den dort vorgetragenen A...