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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 409/13

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichteten Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) sind nicht zu beanstanden.

2. Bei freiwilligen Mitgliedern sind in Anwendung der §§ 240 SGB V mit § 3, 4 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler auch die privat finanzierten Anteile einer Direktversicherung der Beitragspflicht zu unterwerfen, wenn auch mit dem ermäßigten Beitragssatz.

Fundstelle(n):
JAAAF-82221

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