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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 16 | Schenkungsteuer: Vollständige Befreiung des Erwerbs einer Kunstsammlung

Der BFH hat die herrschende Auffassung im Fachschrifttum bestätigt, dass beim Erwerb einer Kunstsammlung eine förmliche Unter-Schutzstellung durch eine Denkmalbehörde für die Steuerbefreiung nicht erforderlich ist. Es reicht aus, wenn der Erwerber der Kunstsammlung seine Absicht, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalspflege zu unterstellen, durch objektive Sachverhalte glaubhaft macht.

Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Steuerbefreiung von Kunstsammlungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft des Steuerpflichtigen, die Kunstwerke den geltenden Bestimmungen der Denkmalspflege zu unterstellen.

Von Bedeutung ist das Urteil, weil der II. Senat des BFH die herrschende Auffassung in der Fachliteratur bestätigt hat, dass eine förmliche – wie das im Amtsdeutsch heißt – „Unter-Schutzstellung” durch eine Denkmalbehörde für die Steuerbefreiung nicht erforderlich ist. Es reicht aus, wenn der Erwerber der Kunstsammlung seine Absicht, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalspflege zu unterstellen, durch objektive Sachverhalte glaubhaft macht. Im Streitfall genügte ein Kooper...