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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 04 | Lohnsteuer: Geldwerter Vorteil bei Arbeitgeber-Vorratsbausparverträgen

Schließt ein Arbeitgeber mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag ab, erbringt er die Mindestansparleistung und tritt den Darlehensanspruch nach Zuteilung des Bausparvertrags an den Arbeitnehmer ab, stellt dies laut Thüringer Landesfinanzdirektion nur einen Finanzierungsvorgang dar, durch den dem Arbeitnehmer ein Darlehen zu günstigen Konditionen verschafft werden soll. Lohnsteuerliche Konsequenzen ergeben sich erst bei der späteren Darlehensgewährung.

Auch die nächste Verwaltungsanweisung ist zur Lohnsteuer ergangen und damit gleichermaßen für Unternehmer und ihre Mitarbeiter interessant. Es geht um Arbeitgeberdarlehen. Konkret um Vorratsbausparverträge, die Freiberufler und Gewerbetreibende mit einer Bausparkasse abschließen.

Die Arbeitgeber erbringen in diesen Fällen die Mindestansparleistung. Das sind in der Regel 40 % der vereinbarten Bausparsumme. Dann treten sie nach Zuteilung des Bausparvertrags den Anspruch auf ein Darlehen an den Arbeitnehmer ab. Die Thüringer Landesfinanzdirektion macht in einer aktuellen Verfügung deutlich: Dies stellt nur einen Finanzierungsvorgang dar. Dem Arbeitnehmer soll ein Darlehen zu günstigen Konditionen versc...