Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten
Leitsatz
1. Von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG werden Erlöse aus dem Betrieb von Geldspielautomaten als "sonstige
Glücksspiele mit Geldeinsatz" nicht erfasst.
2. Die Regelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG verstößt weder gegen die Vorgaben der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie noch gegen
die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 noch gegen andere höhergesetzliche Vorgaben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2070 Nr. 35 BBK-Kurznachricht Nr. 23/2016 S. 1127 EFG 2016 S. 1558 Nr. 18 MAAAF-82071
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