Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 39 vom Seite 2968

Nunmehr möglich: Vergütungsvereinbarungen in Textform

Erleichterung für den Abschluss von Honorarvereinbarungen gem. § 4 StBVV

Dr. Christoph Goez

[i]Berners, NWB 30/2016 S. 2300In mehreren Vorschriften verlangt der Gesetzgeber, dass Vergütungsvereinbarungen zur Dokumentation in einer bestimmten Form erfolgen müssen. Neu ist die Vorgabe der Textform bei § 4 StBVV. Nachdem schon seit 2008 § 9a StBerG vorsieht (BGBl 2008 I S. 1000), dass ein Erfolgshonorar dann wirksam vereinbart wird, wenn diese Vereinbarung in Textform [i]Berners, Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung, NWB Verlag Herne, 5. Aufl. 2016, ISBN: 978-3-482-51365-7geschlossen worden ist (§ 9a Abs. 3 Satz 1 StBerG), wurde nunmehr mit der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom (BGBl 2016 I S. 1722) bestimmt, dass auch Vergütungsvereinbarungen über höhere oder niedrigere Gebühren, als im Übrigen nach der Verordnung zugelassen, in Textform abzuschließen sind. Hintergrund war die parallel geregelte Formvorgabe in § 3a Abs. 1 Satz 1 RVG, wonach eine Vergütungsvereinbarung bei Rechtsanwälten schon vorher diesem Formerfordernis einer Textform unterlag.

I. Erweiterung der Formvorschriften

[i]Eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlichDer Gesetzgeber hat ein Verkehrsbedürfnis nach Erleichterung der strengeren Schriftform erkannt und damit eine Erweiterung der Formvorschriften für geboten erachtet, bei denen die eigenhändige Unterschrift – insbesondere auc...