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Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen
Wie sind die Leistungen bei den Vertragsparteien steuerlich zu behandeln?
Wer einen Betrieb/Mitunternehmeranteil oder ein Haus/eine Eigentumswohnung kaufen bzw. verkaufen will, zahlt bzw. erhält den Kaufpreis in der Regel in einem Betrag. Zur Finanzierung des Kaufpreises nimmt der Käufer oftmals ein Darlehen auf. Statt einer Einmalzahlung gibt es aber auch noch eine andere Möglichkeit, den Kaufpreis zu bezahlen: wiederkehrende Leistungen. Der Käufer zahlt also an den Verkäufer z. B. monatlich einen bestimmten Betrag. Meist wird eine Laufzeit vereinbart, z. B. zehn Jahre oder bis zum Tod des Verkäufers. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen betrieblichen und privaten Veräußerungsleibrenten und Kaufpreisraten sowie privaten Versorgungsleistungen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind zum Thema aufrufbar:
Checkliste, Prüfschema und Berechnung: „Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils“ NWB CAAAE-85002
Grundlagen: „Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils“ NWB SAAAE-58871
I. Betriebliche Veräußerungsleibrenten
1. Steuerfolgen beim Verkäufer
a) Chancen und Risiken einer Leibrente
Soll z. B. ein Gewerbebetrieb oder eine freiberufli...