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Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren als nichtabziehbare Betriebsausgaben
Zur Frage, ob bei Automobilvertragshändlern die Aufwendungen für die Veranstaltungen von Golfturnieren den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG zuzuordnen sind oder ob bei diesen Aufwendungen der Sponsoringgedanke im Vordergrund steht und daher der Sponsoringerlass vom 18. 2. 1998 - IV B 2 - S 2144 - 40/98 NWB EAAAA-77324 (BStBl 1998 I S. 212) anzuwenden ist, haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Auffassung vertreten, dass bei Aufwendungen der Automobilvertragshändler für die Veranstaltung von Golfturnieren das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen ist.
In dem zu beurteilenden Sachverhalt wurde eine Golf-Turnierserie im Amateurbereich durchgeführt. Die Automobilvertragshändler traten bei den Turnieren als Veranstalter auf. Sie übernahmen die Kosten für die Platzbu...