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Haftung bei Firmenfortführung
Die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung (§ 25 Abs. 1 HGB) umfasst nicht die Körperschaftsteuerschuld der ehemaligen Betriebsinhaberin (im Streitfall: GmbH; Bezug: § 25 Abs. 1 HGB; § 34, § 69, § 166, § 191 Abs. 1, § 75 AO).
Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. In diesem Zusammenhang wird auch die Auffassung vertreten, der Haftungsumfang sei bei § 25 HGB gegenüber der Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 AO ausgeweitet: Es werde bei der Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht nur für typische Betriebsteuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), sondern für alle im Betrieb de...BStBl 2015 II S. 107