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Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei der Teilwertabschreibung
Das BMF hat zur voraussichtlich dauernden Wertminderung sowie zum Wertaufholungsgebot in Bezug auf § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG Stellung genommen (-b/09/10002 :002 NWB BAAAF-81512).
Hintergrund: Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.
Hinweis: Das Schreiben ersetzt das -b/09/10002 NWB AAAAE-54055 (BStBl 2014 I S. 1162). Wir werden in Kürze auf das Schreiben in einem gesonderten Beitrag zurückkommen.