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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 1044

Wichtige Neuerungen für D&O-Versicherte

Dr. Christian Bosse und Christina Tamara Queisser

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAF-81580 Durch eine D&O-Vermögenshaftpflichtversicherung können Unternehmensleiter vor immensen Haftungsrisiken in Innen- und Außenhaftungsfällen abgesichert werden. Inhalt und Umfang werden im „Kleingedruckten“ geregelt. Der BGH hat zur Abtretung in Innenhaftungsfällen sowie zu den Voraussetzungen des Versicherungsfalls jüngst Stellung genommen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Umfang des Versicherungsschutzes

[i]Sicherung bereits im AnstellungsvertragBereits im Anstellungsvertrag sollte durch eine sog. Verschaffungsklausel der Abschluss einer D&O-Vermögenshaftpflichtversicherung durch die Gesellschaft gesichert werden. Die Gesellschaft wird Versicherungsnehmerin bei Abschluss des D&O-Versicherungsvertrags mit dem Versicherer, der Unternehmensleiter versicherte Person. Als Vertragspartnerin erhält die Gesellschaft die D&O-Versicherungsbedingungen. Sie sollte aufgefordert werden, stets die aktuelle Fassung der Versicherungsbedingungen dem Unternehmensleiter vorzulegen bzw. auszuhändigen, anhand derer der Umfang und die Qualität des Vermögensschutzes geprüft werden kann. Die konkrete leitende Position sowie ggf. die Tätigkeit für ein Tochterunternehmen innerhalb einer Unternehmens...