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BFH 22.03.2016 VIII R 24/12, NWB 38/2016 S. 2843

Einkommensteuer | Aufwendungen für beruflich genutzte und in die häusliche Sphäre eingebundene Räume

Nach dem schließt die nicht nur untergeordnete private Mitbenutzung eines in die häusliche Sphäre eingebundenen Raums den Abzug von Betriebsausgaben für diesen Raum auch dann aus, wenn es sich um einen nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechend eingerichteten Raum handelt (Anschluss an , BStBl 2016 II S. 265).

Anmerkung:

In diesem an den Arbeitszimmer-Beschluss des Großen Senats anschließenden Fall beruhte die Vermutung einer privaten Nutzung von nicht nur untergeordneter Bedeutung auf dem [i]Grundlagen „Häusliches Arbeitszimmer“ NWB MAAAE-35006 Ausstattungsmerkmal „Kachelofen mit Sitzbank“ sowie dem Umstand, dass das Zimmer einen Balkon hatte und mit einem langen Tisch ausgestattet war, der sich für private Bankette eignete. Dies kann man alles auch anders sehen, denn auch häusl...