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FG Düsseldorf 23.10.2015 14 K 2436/14 E,G,U, NWB 38/2016 S. 2842

Einkommensteuer | Ermittlung des Listenpreises eines Taxis bei Anwendung der 1 %-Regelung

Das zur Ermittlung des Eigenverbrauchs aus der privaten Nutzung eines Taxis festgestellt, dass die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs gültige Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Modells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt, maßgebend ist.

Anmerkung:

Der Kläger betreibt ein Taxiunternehmen. Das als Taxi eingesetzte Fahrzeug nutzte er auch privat. Das Finanzamt ermittelte den Eigenverbrauch nach der 1 %-Regelung und legte dabei einen Bruttolistenpreis von 48.100 € zugrunde. Diesen Preis hatte die Mercedes-Benz-Niederlassung anhand der Fahrzeugidentnummer bestimmt und dem Finanzamt mitgeteilt. Der Kläger machte geltend, dass der Bruttolistenpreis tatsächlich nur 37.500 € betrage. Dies ergeb...