„Noch keineswegs in trockenen Tüchern“
Steuerliche Gesetzgebungsvorhaben sorgen für einen heißen Herbst
27 Grad im Schatten, strahlend blauer Himmel, zehn Sonnenstunden am Tag – geht es nach dem Wetter, scheint der „Sommer“ jetzt im Herbst noch einmal richtig durchzustarten. Auch steuerpolitisch könnte es ein heißer Herbst werden, sorgt doch die gerade erst von Finanzminister Wolfgang Schäuble angekündigte „kleine Steuerentlastung“ schon jetzt für heftige Diskussionen. „Wahlkampftaktik“ und „Lockmittel zum Stimmenfang“ wirft ihm NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans mit Blick auf die im Herbst 2017 anstehende Bundestagswahl vor. Ergäben sich die für den 1. Januar nächsten Jahres geplanten Anpassungen des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags, Kindergelds und des Einkommensteuertarifs doch verpflichtend aus dem anstehenden 11. Existenzminimumbericht, seien also gesetzlich vorgeschrieben. Zusammen mit einem sehr begrenzten Ausgleich der sog. kalten Progression wird die „Mini-Steuerreform“ den Staat wohl zwei Milliarden Euro kosten. Nach der Bundestagswahl soll dann mehr Geld in die Hand genommen werden, Schäuble stellt hier eine Einkommensteuerentlastung von 15 Milliarden Euro in Aussicht. Dabei sind die für dieses Jahr geplanten Steueränderungsgesetze noch keineswegs in trockenen Tüchern. Immer enger wird es zum Beispiel für die Erbschaftsteuerreform. Nachdem schon die erste vom BVerfG gesetzte Frist am 30. Juni „gerissen“ wurde, wird es nun auch für eine Einigung bis Ende September – dann steht die Erbschaftsteuer erneut auf der Tagesordnung des obersten Gerichtshofs – knapp. Will man das Verfassungsgericht umgehen, müsste der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. September einer Einigung des Vermittlungsausschusses zustimmen. Dieser hat in seiner ersten Sitzung am 8. September aber zunächst einmal eine Arbeitsgruppe gebildet und sich auf den 21. September vertagt. – Von der Verfassungswidrigkeit bedroht ist auch die Grundsteuer. Nachdem verschiedene Reformansätze sich politisch letzten Endes nicht durchsetzen konnten, bringen nunmehr die Länder Hessen und Niedersachsen über den Bundesrat am 23. September den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes für Zwecke der Grundsteuer ein. Ob der Entwurf, den Eisele in und ausführlich vorgestellt hat, sein Versprechen hält, das Bewertungsverfahren möglichst einfach auszugestalten und dabei die wirklich wichtigen Wertfaktoren in den neuen Berechnungsregeln zu berücksichtigen, untersucht Stöckel auf . – Noch bis Jahresende abgeschlossen werden sollen das „BEPS-Umsetzungsgesetz“, das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz und das gerade erst auf den Weg gebrachte Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (s. ). Nur die steuerliche Förderung der Elektromobilität kommt schneller, hier soll das Gesetzgebungsverfahren schon im Oktober beendet sein.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 2833
NWB DAAAF-81854