Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
11. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
Literatur: Möllinger, Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Behandlung von Grundstücksgeschäften mit aufschiebend bedingt geschuldeter Gegenleistung, DVR 1981, 103; Barandt, Steuerliche Rückwirkung im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts nach der Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes (§§ 14, 16, 23 GrEStG 1983)?, DStZ 1983, 429; Jehner, Wann entsteht Grunderwerbsteuer bei nichtigen Kauferträgen?, DStR 1986, 634.
A. Bedeutung der Entstehung der Steuer
1Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bewirkt für die nach § 13 als Steuerschuldner in Betracht kommenden Personen die Begründung eines grunderwerbsteuerrechtlichen Steuerpflichtverhältnisses (§ 33 AO). Vor ihrer Entstehung kann die Steuer nicht – auch nicht vorläufig (§ 165 AO) – festgesetzt werden; ein trotzdem ergehender Steuerbescheid ist rechtswidrig. Er ist letztlich Anknüpfungspunkt für den Beginn der Festsetzungsfrist (vgl. § 170 AO und Hofmann, GrEStG, vor § 15 Rdnr. 18).
Zur Bedeutung des Zeitpunkts der Entstehung der Steuer für vor dem erwirklichte, im Beitrittsgebiet belegene Grundstücke betreffende Erwerbsvorgänge wird auf Hofmann, GrEStG, § 14 Rdnr. 1 der 7. Auflage verwiesen.
Kraft ausdrücklich abweichender Bestimmung in § 23 is...